Förderung energetische Sanierung: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Hinter der steuerlichen Förderung energetischer Sanierung steht das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Ziel ist, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer in die Modernisierung ihrer Immobilie investieren können – und zwar einfach und schnell.
Neben der steuerlichen Förderung gibt es die KfW Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Förderprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Um den “Förderwust” etwas übersichtlicher zu gestalten, wurden mittlerweile alle Fördermöglichkeiten unter dem Dach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) zusammengefasst.
Umfassende Informationen zur Bundesförderung Effiziente Gebäude und einen Förderwegweiser finden Sie hier.
Warum ist die steuerliche Förderung für energetische Sanierung so viel einfacher?
Weil sie im Zuge der Einkommenssteuererklärung gewährt wird. Wer hingegen die staatliche Förderung in Form eines Förderkredits oder Investitionszuschuss in Anspruch nehmen möchte, muss vorab einen Antrag stellen und einen Energieberater hinzuziehen.
Lesen Sie hier, welche Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung förderfähig sind und was Sie beachten sollten:
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Es gibt zahlreiche energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung, die förderfähig sind, etwa die Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes. Eine vollständige Übersicht förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Die Mettler GmbH unterstützt Sie gerne in folgenden Bereichen:
Lässt sich Ihr Projekt steuerlich fördern?
Wir beraten Sie gern! Kommen Sie in die Ausstellung der Mettler GmbH in Leinfelden-Echterdingen oder Stuttgart-Sillenbuch. Gemeinsam finden wir heraus, ob Ihr geplantes Projekt im Bereich Sonnenschutz oder Fenstertausch förderfähig ist.
Fenster und Haustüren
- Die Mettler GmbH ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fenster und Haustüren geht. Wir beraten Sie zu den Themen Fenstertausch, Einbruchschutz und Energieeffizienz.
Außensonnenschutz als energetische Sanierung
- Senkrechtmarkisen, Außenjalousien oder Rollladen lassen sich als energetische Sanierung steuerlich fördern, denn sie schützen dahinter liegende Räume vor übermäßigem Aufheizen und ersetzen im besten Fall eine Klimaanlage.Seit 01.02.2022 nicht mehr förderfähig sind Gelenkarm- und Kasettenmarkisen, Pergolas oder Lamellendächer.
Automatisierter Sonnenschutz
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung lässt sich ebenso steuerlich fördern, also beispielsweise automatisierter Sonnenschutz, der selbsttätig und rechtzeitig auf Temperatur- und Klimaveränderungen reagiert – auch wenn niemand zu Hause ist.
Falls Sie eine Energieberaterin oder einen Energieeffizienz-Experten beauftragen, lässt sich diese Leistung als energetische Baubegleitung und Fachplanung ebenso steuerlich fördern. Bitte beachten Sie dabei, dass hinzugezogene Experten offiziell zugelassen sein müssen.
Durch ein optimales Konzept für Fenster und automatisiertem Sonnenschutz lassen sich bis zu 50 Prozent Kühlenergie und bis zu 30 Prozent Heizenergie einsparen.
Energetische Sanierung Förderung: Wer darf die Maßnahmen ausüben?
Die Maßnahmen müssen von Handwerksmeisterbetrieben oder Handwerksbetrieben mit einer Inhaberin oder einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation ausgeführt werden, kurz: Von einem Fachunternehmen, wie der Mettler GmbH.
Energetische Sanierung Förderung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Für die Förderung energetischer Sanierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Immobilie, in der sich Ihre Wohnung befindet, muss mindestens zehn Jahre alt sein.
- Sie sind Eigentümer und bewohnen das Haus oder die Wohnung selbst.
- Das beauftragte Fachunternehmen hält die technischen Anforderungen der - Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) ein.
- Sie legen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vor.
Bescheinigung energetische Sanierung: Wer stellt sie aus?
Das beauftragte Fachunternehmen stellt die Bescheinigung für das Finanzamt aus. Alternativ können auch Ihr Energieberater oder Ihre Energieeffizienz-Expertin die Bescheinigung über energetische Maßnahmen ausstellen – vorausgesetzt sie sind eine Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz.Musterbescheinigungen zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Falls Sie ein Projekt mit der Mettler GmbH umsetzen, stellen wir Ihnen die Bescheinigung über die energetische Sanierung gerne aus.
Wie hoch ist die Förderung für energetische Sanierung?
Die steuerliche Förderung für energetische Sanierung umfasst 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro). Sie können die Kosten über drei Jahre verteilt steuerlich absetzen (Stand: 26.09.2023).
Die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung sind von der Drei-Jahres-Regelung ausgenommen und können direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden.
Energetische Sanierung Förderung: Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?
Energetisch Sanieren ist heute einfacher denn je! Sie müssen die entstandenen Kosten lediglich als Teil der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen und die Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen einreichen.
Eine vorherige Antragstellung wie bei der direkten Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das BAFA ist nicht erforderlich.
Wir sind für Sie da
Wenn Sie eine energetische Gebäudesanierung umsetzen möchten, sprechen Sie gerne das Team der Mettler GmbH an. Wir haben bereits unterschiedlichste Projekte im Bereich energetische Sanierung umgesetzt. Die Mettler GmbH ist ein familiengeführtes Handwerksunternehmen mit zwei Standorten in der Region Stuttgart. Besuchen Sie gerne eine unserer Ausstellungen und lassen Sie sich von den Möglichkeiten des textilen Sichtschutzes inspirieren. Wir freuen uns auf Sie!