1. Auf korrekte Rechnung achten
Der Fiskus erlässt 20 Prozent auf die Lohnkosten von Handwerkern, dazu zählen Arbeits- Fahrt- und Gerätekosten, wohingegen Materialkosten von der Vergünstigung ausgeschlossen sind. Am besten bitten Sie Ihren Handwerker, die Posten gesondert auf der Rechnung aufzuführen. Zudem sollte die Rechnung folgende Informationen beinhalten:
- Name, Anschrift und Steuernummer des Handwerkbetriebs
- Empfänger der Handwerkerdienstleistung
- Art, Inhalt und Zeitpunkt der Handwerkerdienstleistung
Haben Sie den Handwerksbetrieb über ein Online-Portal gefunden und beauftragt, können Sie die Rechnung des Portals mit Ihrer Steuererklärung einreichen, sofern diese im Auftrag des Dienstleisters erstellt wurde.
2. Bargeldlose Zahlung
Die Kosten für Handwerker lassen sich nur dann von der Steuer absetzen, wenn Sie den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Handwerkers oder Dienstleisters überweisen. Wer bar zahlt, kann keine Steuervergünstigung geltend machen.
3. Arbeiten an Ihrer Wohnung / Haus
Damit Sie von den Steuervorteilen profitieren, müssen Sie selbst in der Immobilie wohnen, in der die Kosten für Handwerker anfallen. Darüber hinaus gilt der Bonus in selbst genutzten Ferienwohnungen oder Immobilien, die Sie Ihren eigenen Kindern mietfrei überlassen. Steuerlich begünstigt werden nur Handwerkerleistungen an Bestandsimmobilien, nicht an Neubauten.
Diese Leistungen können Sie absetzen
Die Steuervergünstigung gilt für Handwerkerkosten bis 6.000 Euro jährlich: In diesem Fall wird der Höchstbetrag von 1.200 Euro (20 Prozent der Lohnkosten) direkt von der Einkommenssteuer abgezogen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen liegt der Höchstbetrag sogar bei 4.000 Euro.
Steuern sparen lassen sich bei Reparaturen, Austausch- und Renovierungsarbeiten, solange die Leistung “im Haushalt” erbracht wird. So lassen sich zum Beispiel der Austausch eines Rollladenmotors oder die Planung und Montage einer Terrassenüberdachung ebenso von der Steuer absetzen wie der Einbau von neuen Fenstern und Türen oder der Ausbau des Dachgeschoss.
Die genannten Bedingungen gelten für Mieter und Eigentümer. Vermieter können die Kosten für Handwerker in vermieteten Objekten als Werbungskosten geltend machen.
Tipp: Der Steuerbonus kann nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn die Handwerkerarbeiten über die KfW oder das BAFA gefördert werden. Prüfen Sie am besten im Vorfeld, was Ihnen mehr bringt.
Die meisten Leistungen der Mettler GmbH lassen sich von der Steuer absetzen. Sprechen Sie uns gerne an, falls Sie unsicher sind. Wir beraten Sie persönlich an unseren Standorten in Leinfelden-Echterdingen und Stuttgart.