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15. März 2022

Schattenspender, Regenschutz, Sichtschutz: Es gibt viele Gründe für eine Terrassenüberdachung — denken Sie bei der Planung bitte auch an die Baugenehmigung. Anders als eine Markise oder ein Sonnensegel, ist ein Terrassendach nämlich eine ‘Umbaumaßnahme an einem bereits bestehenden Gebäude’. Damit gilt es, das öffentliche und private Baurecht in Deutschland zu beachten.

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Baugenehmigung für Terrassenüberdachung notwendig? Je nach Bundesland

Die Regelungen sind je nach Bundesland und zum Teil sogar je nach Kommune unterschiedlich. Denn neben landesweiten Vorschriften gelten örtliche Bauvorschriften bzw. der örtliche Bebauungsplan. Fragen Sie also am besten bei der zuständigen Baurechtsbehörde nach, bevor Sie mit der Planung Ihrer Terrassenüberdachung beginnen. Sollten Sie die Planung und Montage einem ansässigen Meisterbetrieb überlassen, können Ihnen die dortigen Fachkräfte meist schon nähere Auskünfte zu den rechtlichen Vorgaben geben.

Überdachte Terrasse ohne Baugenehmigung

In den meisten Bundesländern gibt es einen sogenannten ‘räumlichen Freibetrag’, also eine bestimmte Quadratmeterzahl, innerhalb der eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei gebaut werden darf. So sind momentan in Baden-Württemberg Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter verfahrensfrei: Laut Serviceportal Baden-Württemberg gehören “Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 Quadratmeter Grundfläche” zu den verfahrensfreien Bauvorhaben (Stand: März 2022).
Doch selbst wenn Sie eine genehmigungsfreie Überdachung planen und keine Baugenehmigung benötigen, müssen natürlich allgemeine Bauvorschriften eingehalten werden, etwa Mindestabstände zum Grundstück des Nachbarn oder Anforderungen an Brandschutz und Statik.

Tipp:

Lassen Sie die Pläne für Ihre Terrassenüberdachung durch die Baurechtsbehörde prüfen und sich die Vereinbarkeit mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften bzw. den Vorschriften der Landesbauordnung schriftlich bestätigen. Dann sind Sie auch bei genehmigungsfreien Vorhaben auf der sicheren Seite.

Wann ist die Baugenehmigung erforderlich?

Soll die Größe Ihres Terrassendachs über die überbaubare Grundstücksfläche (bzw. das sogenannte Baufenster) hinausgehen, benötigen Sie in jedem Fall eine Baugenehmigung; mancherorts werden die Pläne für den Sonnenschutz seitens des örtlichen Bauamts eingehend geprüft, in anderen Fällen reicht auch lediglich die Kenntnisgabe des geplanten Projekts — dann trägt der Bauherr die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und es ist keine weitere Genehmigung notwendig. Übrigens spielt die Materialwahl für Ihre Terrassenüberdachung — ob Holz, Aluminium oder Glas – bei der Vergabe einer Baugenehmigung in Baden Württemberg keine Rolle.

Was sagen die Nachbarn?

Sie müssen Ihre Nachbarn nicht fragen, ob Sie eine Überdachung für die Terrasse bauen dürfen. Es lohnt sich allerdings trotzdem, wenn Ihnen die Beziehung zu Ihren Nachbarn am Herzen liegt — auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Gerade in eng bebauten Gebieten kommt es außerdem recht häufig vor, dass die Mindestgrenzabstände (das sind in aller Regel drei Meter) nicht eingehalten werden können. In diesem Fall benötigen Sie die schriftliche Einwilligung Ihrer Nachbarn für den Bau einer Terrassenüberdachung.

Antrag zur Baugenehmigung: Das benötigen Sie

Wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung beantragen möchten, benötigen Sie in aller Regel folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Bauantrag
  • Beschreibung der Terrassenüberdachung inkl. Grundriss und Ansichten
  • Statistischer Erhebungsbogen
  • Kostenaufstellung
  • Aktueller Lageplan Ihres Grundstücks

 

Weitere Informationen und eine genaue Auflistung der benötigten Unterlagen erhalten Sie bei Ihrem Bauamt. In jedem Fall lohnt es sich, alle erforderlichen Dokumente vollständig einzureichen, da sich Verfahren bei Nachforderungen seitens des Amts sehr lange hinziehen können. Normalerweise fallen für die Genehmigung Kosten von 60 bis 120 Euro an.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung: Die Folgen

Vor lauter Vorfreude auf die schönen Stunden unter Ihrem Terrassendach ist die Baugenehmigung untergegangen? Dann können Sie auf eine nachträgliche Bewilligung Ihres Sonnenschutzes hoffen. Auf eine Baugenehmigung ganz zu verzichten, ist allerdings nicht ratsam: Im schlimmsten Fall drohen Ihnen hohe Bußgelder und der Rückbau Ihres Terrassendachs.

Zusammengefasst: Wer eine Terrassenüberdachung bauen möchte, sollte die öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Wohnorts bereits bei der Planung berücksichtigen und die (schriftliche) Genehmigung der Nachbarn einholen. Spätestens dann lohnt sich der Gang zum Bauamt, um den geplanten Sonnenschutz zu melden und eine schriftliche Bestätigung einzuholen bzw. den Bauantrag zu stellen. Im nächsten Schritt wird die Baugenehmigung erteilt und Ihrer Terrassenüberdachung steht nichts mehr im Wege. Wir wünschen Ihnen eine erholsame Terrassensaison!

An den Standorten der Mettler GmbH in Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen beraten wir Sie gern zu Terrassenüberdachungen aus Glas, textilen Terrassendächern oder Lamellendächern. Einige der schönsten Ausführungen können Sie in unseren Ausstellungen live erleben. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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