Förderung energetische Sanierung: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Hinter der steuerlichen Förderung energetischer Sanierung steht das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Ziel ist, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer in die Modernisierung ihrer Immobilie investieren können – und zwar einfach und schnell.
Neben der steuerlichen Förderung gibt es die KfW Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Förderprogramme des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Die Zuschuss- und Kreditprogramme von KfW und BAFA sind unter dem Dach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist davon unabhängig – sie ist eine Alternative zur BEG, keine Ergänzung.
Wichtig: Für ein und dieselbe Maßnahme können Sie entweder eine BEG-Förderung (Zuschuss oder zinsverbilligter Kredit) oder den Steuerbonus nutzen – nicht beides. Welcher Weg sich für Sie eher lohnt, hängt unter anderem von den Gesamtkosten und Ihrer Steuerlast ab.
Welche Zuschüsse und Kredite gibt es aktuell? Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle fördert das BAFA mit Zuschüssen, etwa neue Fenster oder außenliegenden Sonnenschutz. Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW den Kredit 261 an, für den Heizungstausch den Zuschuss 458. Maßnahmen zum Einbruchschutz, zum Beispiel einbruchhemmende Haustüren, Fenster oder Rollläden, lassen sich über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit finanzieren. Den früheren KfW-Zuschuss für Einbruchschutz gibt es nicht mehr.
Umfassende Informationen zur Bundesförderung Effiziente Gebäude finden Sie hier.
Warum ist die steuerliche Förderung für energetische Sanierung so viel einfacher?
Weil sie im Zuge der Einkommensteuererklärung gewährt wird. Wer hingegen die staatliche Förderung in Form eines Förderkredits oder Investitionszuschusses in Anspruch nehmen möchte, muss vorab einen Antrag stellen und einen Energieberater hinzuziehen.
Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?
Es gibt zahlreiche energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung, die förderfähig sind, etwa die Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren oder die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes. Eine vollständige Übersicht förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Die Mettler GmbH unterstützt Sie gerne in folgenden Bereichen:
Lässt sich Ihr Projekt steuerlich fördern?
Wir beraten Sie gern! Kommen Sie in die Ausstellung der Mettler GmbH in Leinfelden-Echterdingen oder Stuttgart-Sillenbuch. Gemeinsam finden wir heraus, ob Ihr geplantes Projekt im Bereich Sonnenschutz oder Fenstertausch förderfähig ist.
Fenster und Haustüren
- Die Mettler GmbH ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fenster und Haustüren geht. Wir beraten Sie zu den Themen Fenstertausch, Einbruchschutz und Energieeffizienz.
Außensonnenschutz als energetische Sanierung
- Senkrechtmarkisen, Außenjalousien oder Rollladen lassen sich als energetische Sanierung steuerlich fördern, denn sie schützen dahinter liegende Räume vor übermäßigem Aufheizen und können so den Bedarf an zusätzlicher Kühlung verringern. Voraussetzung ist, dass der Sonnenschutz außen und parallel zur Verglasung angebracht ist. Nicht förderfähig sind daher zum Beispiel Gelenkarm- und Kassettenmarkisen über der Terrasse, Pergolen oder Lamellendächer. Welche Sonnenschutzsysteme im Einzelnen infrage kommen und welche Nachweise Sie benötigen, lesen Sie in unserem Beitrag Steuern sparen mit außenliegendem Sonnenschutz.
Automatisierter Sonnenschutz
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung lässt sich ebenso steuerlich fördern, also beispielsweise automatisierter Sonnenschutz, der selbsttätig und rechtzeitig auf Temperatur- und Klimaveränderungen reagiert – auch wenn niemand zu Hause ist.
Falls Sie eine Energieberaterin oder einen Energieeffizienz-Experten beauftragen, lässt sich diese Leistung als energetische Baubegleitung und Fachplanung ebenso steuerlich fördern. Bitte beachten Sie dabei, dass hinzugezogene Experten offiziell zugelassen sein müssen.
Laut einer Studie der Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA) lassen sich je nach Gebäude mit der passenden Kombination aus Fenstern und automatisiertem Sonnenschutz bis zu 50 Prozent Kühlenergie und bis zu 30 Prozent Heizenergie einsparen (im Vergleich zu Fenstern ohne Sonnenschutz). Wie viel es im Einzelfall ist, hängt unter anderem von Dämmung, Ausrichtung und Nutzung ab.
Energetische Sanierung Förderung: Wer darf die Maßnahmen ausüben?
Die Maßnahmen müssen von Handwerksmeisterbetrieben oder Handwerksbetrieben mit einer Inhaberin oder einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation ausgeführt werden, kurz: Von einem Fachunternehmen, wie der Mettler GmbH.
Arbeiten, die Sie selbst ausführen, sind nicht begünstigt.
Energetische Sanierung Förderung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Für die Förderung energetischer Sanierung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die Immobilie, in der sich Ihre Wohnung befindet, muss bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein.
- Sie sind Eigentümer und bewohnen das Haus oder die Wohnung selbst.
- Das beauftragte Fachunternehmen hält die technischen Anforderungen der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) ein.
- Sie legen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die ausgeführten energetischen Maßnahmen vor.
- Die Maßnahme ist spätestens am 31. Dezember 2029 abgeschlossen.
- Sie haben eine Rechnung erhalten und den Betrag auf das Konto des Fachunternehmens überwiesen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
- Für dieselbe Maßnahme nehmen Sie keine BEG-Förderung (KfW oder BAFA) in Anspruch.
Bescheinigung energetische Sanierung: Wer stellt sie aus?
Das beauftragte Fachunternehmen stellt die Bescheinigung für das Finanzamt aus. Alternativ können auch Ihr Energieberater oder Ihre Energieeffizienz-Expertin die Bescheinigung über energetische Maßnahmen ausstellen, vorausgesetzt sie sind eine Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz).
Musterbescheinigungen zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) gibt es auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Falls Sie ein Projekt mit der Mettler GmbH umsetzen, stellen wir Ihnen die Bescheinigung über die energetische Sanierung gerne aus.
Wie hoch ist die Förderung für energetische Sanierung?
Die steuerliche Förderung für energetische Sanierung umfasst 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro). Die Steuerermäßigung verteilt sich auf drei Jahre: Im Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wird, und im Folgejahr können Sie jeweils 7 Prozent der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, im dritten Jahr 6 Prozent. Der Höchstbetrag von 40.000 Euro wird bei förderfähigen Kosten von 200.000 Euro je Objekt erreicht (Stand: Oktober 2026).
Die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung sind von der Drei-Jahres-Regelung ausgenommen und können direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden.
Energetische Sanierung Förderung: Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?
Sie machen die entstandenen Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend (Anlage „Energetische Maßnahmen“) und reichen die Bescheinigung des Fachunternehmens über die durchgeführten Maßnahmen ein.
Eine vorherige Antragstellung wie bei der direkten Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das BAFA ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen zur steuerlichen Förderung
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber für unterschiedliche Maßnahmen unterschiedliche Wege wählen – zum Beispiel die Heizung über die BEG fördern lassen und neue Fenster oder außenliegenden Sonnenschutz über den Steuerbonus absetzen.
Das hängt von der Bauart ab. Förderfähig ist außenliegender Sonnenschutz, der parallel zur Verglasung angebracht ist, etwa eine Senkrechtmarkise vor dem Fenster. Gelenkarm- oder Kassettenmarkisen über der Terrasse sind nicht förderfähig. Mehr dazu: Steuerbonus für Rollladen, Raffstoren und Senkrechtmarkisen.
Die Maßnahme muss bis spätestens 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein. Da sich die Steuerermäßigung auf drei Jahre verteilt, wirkt sie bei einem Abschluss Ende 2029 noch bis zur Steuererklärung für 2031.
Nein. Die steuerliche Förderung nach § 35c EStG gilt nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Immobilie selbst bewohnen.
Wir sind für Sie da
Wenn Sie eine energetische Gebäudesanierung umsetzen möchten, sprechen Sie gerne das Team der Mettler GmbH an. Wir haben bereits unterschiedlichste Projekte im Bereich energetische Sanierung umgesetzt. Die Mettler GmbH ist ein familiengeführtes Handwerksunternehmen mit zwei Standorten in der Region Stuttgart. Besuchen Sie gerne eine unserer Ausstellungen und lassen Sie sich von den Möglichkeiten rund um Fenster, Türen und Sonnenschutz inspirieren. Wir beraten Sie gerne persönlich – kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage. Wir freuen uns auf Sie!
(Aktualisiert im Oktober 2026)