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3. Juli 2020

Energieeffizient sanieren? Vor Einbruch schützen? Gerne! Aber wer soll das alles zahlen? Die KfW-Bank bietet verschiedene Förder- und Finanzierungsprogramme, um Hauseigentümer bei derartigen Investitionen zu unterstützen. Wir stellen die Programme vor.

Energieeffizient sanieren: Zuschuss bis zu 48.000 Euro

Der Investitionszuschuss für die energetische Sanierung hilft der Bundesregierung, ihre energiepolitischen Ziele bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Um bis dahin einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erlangen, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mehrere Geldtöpfe zur Verfügung: Das “CO2-Gebäudesanierungsprogramm” und das “Anreizprogramm Energieeffizienz”. Gefördert werden sowohl Großprojekte, etwa der Austausch besonders ineffizienter Heizungsanlagen, als auch Einzelmaßnahmen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Der Investitionszuschuss richtet sich an Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal zwei Wohneinheiten). Ebenso zuschussberechtigt sind Besitzer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilien vermietet oder selbst genutzt werden.

Welche Leistungen werden gefördert?

Mit dem Investitionszuschuss “Energieeffizient Sanieren” wird die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude gefördert. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde und ein Sachverständiger einbezogen wird.

Um die Energieeffizienz eines Hauses zu messen, hat die KfW den KfW-Effizienzhaus-Standard geschaffen und fördert spezielle Maßnahmenpakete, die dazu beitragen, diesen Standard zu erfüllen. Ebenso lassen sich Einzelmaßnahmen, zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder Haustüren, über die KfW-Fördermittel bezuschussen. In unserem Beitrag "Was bringt der Fenstertausch?" erfahren Sie, welche Vorteile die energetische Sanierung in diesem Bereich bringt. Folgende Maßnahmen lassen sich mit dem Investitionszuschuss “Energieeffizient Sanieren” fördern:

Förderfähige Einzelmaßnahmen für “Energieeffizient Sanieren”

 

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einen genauen Überblick aller förderfähigen Leistungen erhalten Sie im Merkblatt der KfW

 

Antrag und Höhe der Förderung

Für die Sanierung eines Gebäudes beziehungsweise einer Wohnung, können private Eigentümer bis zu 48.000 Euro Zuschuss beantragen (bis zu 10.000 Euro für Einzelmaßnahmen). Förderanträge für das Programm Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss können direkt über das KfW-Zuschuss-Portal gestellt werden. Wichtig: Bevor der Antrag gestellt wird, muss ein Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes die Sanierung planen und die Antragsunterlagen erstellen. Die Leistungen des Sachverständigen (Baubegleitung) sind ebenfalls förderfähig.
 

Altersgerecht umbauen: Zuschuss für Einbruchschutz bis 1.600 Euro

Wenn Sie in den Einbruchschutz Ihrer vier Wände investieren möchten, ist das KfW-Programm “Altersgerecht Umbauen” das richtige für Sie. Es umfasst alle Modernisierungsmaßnahmen, die Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort oder Schutz vor Einbrüchen erhöhen. Die aktuelle Kriminalstatistik belegt, dass sich die Investition in den Einbruchschutz lohnt: Dank sicherungstechnischer Maßnahmen bleibt über ein Drittel aller Einbrüche im Versuchsstadium stecken.

Wer kann die Förderung beantragen?

Jede Privatperson kann die Förderung beantragen, darunter Eigentümer und Ersterwerber eines Ein- oder Zweifamilienhauses (maximal zwei Wohneinheiten), Wohnungseigentümerschaften oder auch Mieter, sofern diese die Umbaumaßnahmen mit dem Vermieter abgestimmt haben.

Welche Leistungen zum Einbruchschutz werden gefördert?

 

  • Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  • Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
  • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
  • Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
  • Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (z. B. Bewegungsmelder, Innen- und Außenkameras)

 

Eine aktuelle Liste aller förderfähigen Maßnahmen finden Sie auf der Website der KfW. In unseren Beiträgen "Einbruchsichere Fenster: So schützen Sie Ihr Zuhause" und "Sicherheit mal fünf: Fünf Tipps für ein einbruchsicheres Haus" geben wir Ihnen erste Anregungen, wie Sie Einbrechern einen Riegel vorlegen.

Günstige Kredite für energetische Sanierung und Einbruchschutz

Neben Investitionszuschüssen bietet die KfW auch günstige Kredite, die nicht vom Förderungsstopp betroffen sind. Im Bereich Einbruchschutz und energetische Sanierung sind es folgende:

Die Förderprodukte können direkt online über das KfW-Zuschussportal beantragt werden. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen, der die Sanierung plant und die Antragsunterlagen vorbereitet.

Sollten auch Sie ein Projekt im Bereich energetische Sanierung oder Einbruchschutz planen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Besuchen Sie uns doch einfach an einem unserer Standorte in Leinfelden-Echterdingen oder Stuttgart.
 
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