28. November
Immer mal wieder kommt es vor, dass Gegenstände, die zur Mietwohnung gehören, kaputtgehen und eine Reparatur notwendig ist. Handelt es sich dabei um eine Kleinreparatur, ist der Mieter dafür verantwortlich, sofern eine sogenannte Kleinreparaturklausel in seinem Mietvertrag vereinbart ist. Doch unter welchen Voraussetzungen spricht man von einer Kleinreparatur? Diese Frage möchten wir Ihnen im nachfolgenden Beitrag am Beispiel eines defekten Rollladens beantworten.